Abbuchung des ersten Beitrags
Bei jährlicher Förderung wird der Beitrag jeweils Anfang des Jahres abgebucht, bei monatlicher Förderung frühestens am 5. eines Monats bzw. dem darauffolgenden Werktag.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung über Ihren Jahresbeitrag aus.
Im Fall eines Austritts muss die Erklärung bis zum 30.09. in Textform beim Verein eingehen und tritt zum Ende des laufenden Jahres in Kraft.